Wartau klärt den Bedarf an Erweiterungsflächen für die nächsten 20 Jahre ab
Wirtschafts- und Gewerbevertreter wurden von der Gemeinde Wartau aus erster Hand informiert.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Raumentwicklung haben sich in den letzten Jahren massiv verändert. Deshalb wird auch die Ortsplanung der Gemeinde Wartau einer Gesamtrevision unterzogen.
An einem Informationsanlass informierte die Gemeinde Vertreter von Wirtschaft und Gewerbe über die Ortsplanung und Arbeitszonen-Entwicklung.
Grössere Neueinzonungen benötigen eine Vorlaufzeit
Um die Bedürfnisse von Gewerbe und Industrie für Erweiterungsvorhaben zu kennen und zu erfassen, orientierte die Gemeinde Wartau zusammen mit dem Raumentwickler Ueli Strauss-Gallmann und dem Raumplanungsbüro Stauffer & Studach AG. An konkreten Beispielen wurde der Prozess aufgezeigt, wie künftig allfällige Betriebserweiterungen oder Umsiedlungen erfolgen.
Strauss-Gallmann erklärte:
«Grössere Neueinzonungen benötigen eine Vorlaufzeit von mindestens einem Jahr. Entsprechend wichtig ist eine vorausschauende Planung der Unternehmen sowie die frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Gemeinde.»
Bedürfnisse für nächste 20 Jahre werden erfasst
Der Fokus der Informationsveranstaltung lag auf den Arbeitszonen. Die Gewerbetreibenden und Wirtschaftsvertreter wurden eingeladen, den Fachplanern mittels eines Fragebogens ihre Absichten und Bedürfnisse mitzuteilen. Ziel ist es, bei der Ortsplanung die Entwicklungsvorstellungen des einheimischen Gewerbes berücksichtigen zu können.
Bis am 20. März können die Unternehmen ihre voraussichtlich nötigen Betriebsflächen und Entwicklungsabsichten für die nächsten 20 Jahre bei der Gemeindeverwaltung einreichen. Der Fragebogen sowie die Präsentation der Fachplaner sind auf der Website der Gemeinde Wartau hinterlegt oder können auf der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.
Ueli Strauss-Gallmann zeigte, dass für Neueinzonungen bestimmte Kriterien erfüllt sein müssen: «Generell ist eine Siedlungsentwicklung nach innen vorgesehen. Neu einzuzonende Wohn- und Arbeitszonen müssen mit dem öffentlichen Verkehr angemessen erschlossen sein, und die Landreserven müssen haushälterisch genutzt werden. Sprich: Für einstöckige Gebäude werden grundsätzlich keine Einzonungen mehr bewilligt.»
Beat Tinner hofft, dass möglichst viele Unternehmen ihre Wünsche und Gedankengänge im Prozess einbringen, damit der Bedarf an künftigen Arbeitszonen berücksichtigt werden kann:
«Je mehr Unternehmen uns ihre Absichten und Bedürfnisse mitteilen, desto besser können wir in der Planung darauf eingehen und entsprechend die Weichen stellen. Unser Ziel ist es, die Gemeindeentwicklung mit Weitsicht voranzutreiben.»
Planungssicherheit schaffen
Die rasche Umsetzung der neuen Ortsplanung und der Arbeitszonenentwicklung bringt der Gemeinde Wartau eine Planungssicherheit.
Silvio Sauter vom Raumplanungsbüro Stauffer & Studach AG weiss:
«Im Moment ist es mit den geltenden kantonalen und kommunalen Grundlagen und den damit verbundenen Unsicherheiten schwierig, eine Entwicklung voranzutreiben. Deshalb ist es sinnvoll, die Ortsplanung und Arbeitszonenentwicklung zeitnah zu definieren. Nur so hat die Gemeinde ein verlässliches Planungsinstrument.»
(pd)
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Originalartikel erschien im Tagblatt am 26. Februar 2020