Zwei Varianten für die Erschliessung Braunwald
«Grosses Mitwirkungsverfahren: Als Experte durfte ich im Auftrag der Regierung des Kantons Glarus das Mitwirungsverfahren zu den Erschliessungsvarianten durchführen. Die Mitwirkung ist abgeschlossen und die Regierung hat die weiteren Schritte beschlossen.»
Im Dezember letzten Jahres hat der Kanton Glarus einen externen Berater beauftragt, zur künftigen Erschliessung von Braunwald einen freiwilligen Mitwirkungsprozess durchzuführen. Ziel war es, die betroffenen Anspruchsgruppen zu den umfangreichen Abklärungen der letzten zwei Jahre zur Erschliessung Braunwalds anzuhören, wie der Kanton in einer Mitteilung schreibt. Der Regierungsrat sollte Mitte 2021 unter Einbezug aller Meinungen und Ansichten einen Entscheid für das zukünftige Vorgehen in der Planung und Realisierung der Erschliessung von Braunwald fällen können.
Nun liegt der Bericht vor. Er empfiehlt nach der Mitwirkung und gestützt auf die technischen Möglichkeiten, nur noch zwei Varianten weiterzuverfolgen:
Variante A: Neubau einer 10er-Einseilkabinenbahn
Die erste Variante sieht den Neubau einer 10er-Einseilkabinenbahn vor, die vorwiegend für Personentransporte und leichte Güter gedacht ist. Zudem soll die bestehende Standseilbahn als Bahn für schwere und sperrige Güter sowie Personentransporte in reduzierter Art und Weise – primär für einen Notbetrieb – angepasst werden. An der Medienorientierung wurde aber betont, dass beide Bahnen die Anforderungen für eine Bundeskonzession für den Personentransport erfüllen müssten.
Variante B: Neubau Standseilbahn auf bestehendem Trassee mit einem Neubau Bergstation
In der zweiten Variante wird der Neubau der Standseilbahn auf dem bestehenden Trassee vorgeschlagen. Für diese Variante müsste auch eine neue Bergstation westlich oder östlich der heutigen Station gebaut werden. Bei der Weiterverfolgung der Variante B sei gleichzeitig aufzuzeigen, wie die Schnittstelle zu den Sportbahnen Braunwald und damit der Weitertransport von Personen zum Hüttenberg beziehungsweise zum Grotzenbüel erfolgen soll.
Strasse ist vom Tisch
Weil alle weiteren Varianten, so auch die Strassenerschliessung von der Klausenpassstrasse her, von keiner Anspruchsgruppe mehr forciert wurden, werden sie nicht weiterverfolgt, heisst es in der Mitteilung weiter. Es sollen nur die beiden erwähnten Varianten weiter ausgearbeitet werden, bis sie einander nach allen relevanten Beurteilungskriterien gegenübergestellt werden können. Diese weiteren Abklärungen würden mindestens ein Jahr in Anspruch nehmen.
Die bestehende Bahn muss ertüchtigt werden
Ein zentraler Punkt dieser Abklärungen werde sein, in welchem Ausmass die nötige Ertüchtigung der bestehenden Standseilbahn ausfallen muss, um einen ausfallsicheren Betrieb sicherstellen zu können, ohne Kosten zu generieren, die bei einem Entscheid zur Realisierung einer Gondelbahn und einer «Standseilbahn light» doppelt anfallen könnten. Die vordringlichste Aufgabe der Projektverantwortlichen besteht nun laut der Mitteilung darin, den Umfang dieser jetzt anstehenden Ertüchtigung zu definieren. (dje)