In Ebnat-Kappel soll das lokale Gewerbe weniger Platz erhalten – das hat Auswirkungen für die Direktbetroffenen

Aktuell passt Ebnat-Kappel seine Ortsplanung dem kantonalen Richtplan an. Was «normal» erscheint, könnte jedoch für viele KMUs im Dorf in den nächsten Jahren Konsequenzen haben – wie am Mittwoch ein Infoabend zeigte.

«Arbeitszonenbewirtschaftung, eine Anforderung, die durch das Raumplanungsgesetz gefordert ist. Ich darf die Gemeinde Ebnat-Kappel bei diesem Prozess begleiten.»

 

Bild: : PD
Die Anpassung des Ebnat-Kappler Ortsplans an den kantonalen Richtplan dürfte zur Folge haben, dass weniger gebaut werden kann.

Jon Fadri Huder, der Gemeindepräsident von Ebnat-Kappel, hatte sich für diesen Abend, der in der Aula Wier vor rund 50 Personen über die Bühne ging, einen fundierten Ratgeber zur Seite geholt. Ueli Strauss-Gallmann war über 17 Jahre lang Leiter des kantonalen Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation und weiss, wie die Administration «tickt».

Oder zumindest wusste er es. Denn seit seinem Sprung in die Selbstständigkeit habe sich vieles verändert. «Viele meiner ehemaligen Mitarbeitenden legen die Gesetze nun viel strenger aus», erklärte er und verhehlte nicht, dass ihm diese Entwicklung nicht gefällt: «Wenn es so weiter geht, wird das Bauen in der Schweiz in den nächsten zehn Jahren massiv erschwert», so Ueli Strauss-Gallmann.

 

Vorschriften massiv verschärft

Dies, das war vielen im Publikum anzusehen, war nicht das, was die meisten hören wollten. Dabei wiederholte der Fachmann nur, was Huder bereits in der Einladung zum Abend geschrieben hatte. Nämlich, dass der Kanton der Gemeinde ganz klar signalisiert habe, dass neue Arbeitszonen nur noch dort ausgeschieden werden könnten, wo nachweislich keine geeigneten Flächen bereits eingezont seien.

Bild: Christof Lampart
Ueli Strauss-Gallmann (links) und Ebnat-Kappels Gemeindepräsident Jon Fadri Huder informierten über die Auswirkungen, welche die aktuelle Ortsplanung und Arbeitszonenentwicklung für die lokalen Industrie- und Gewerbebetriebe in naher Zukunft haben könnten.

 

Auch bei einer Erweiterung eines bestehenden Betriebes könnte man noch mit grünem Licht durch den Kanton rechnen. Bei allen anderen Optionen werde es ziemlich schwer werden mit einer Bauerlaubnis. Generell hat der Kanton St.Gallen, seit der Schweizer Souverän im Jahr 2013 Ja zum neuen Raumplanungsgesetz gesagt habe, die Zügel in Sachen Neubauten-Vorschriften massiv angezogen.

Die Siedlungsentwicklung nach Innen stehe dabei an erster Stelle. Bauzonen dürften zudem nur noch nach einem 15-Jahres-Bedarf ausgeschieden werden und alle Wohn- und Arbeitszonen müssten gut durch den ÖV erschlossen sein. Mehr noch: An Arbeitsplatzgebieten von kommunaler Bedeutung dürfte nur ein lokal ausgerichtetes bzw. lokal verankertes Gewerbe ansiedeln.

Auf eine Frage, ob diese Definition auch für Zulieferbetriebe des einheimischen Gewerbes gelte, zeigte sich Strauss skeptisch: «Da hat die Rechtsprechung brutal angezogen», so Strauss. Generell gelte bei Ausbauten oder gar der Umsiedlung eines Betriebes im Dorf heute mehr denn je die Maxime, dass «das Bauvorhaben gut begründet sein muss und auch die frühzeitige Kontaktaufnahme zum Kanton kann hilfreich sein», so Strauss-Gallmann.

 

Platzbedarf soll mit Umfrage ermittelt werden

Um besser die langfristigen Platz-Bedürfnisse der in Ebnat-Kappel ansässigen Industrie- und Gewerbebetriebe einschätzen zu können, machte Huder beliebt, dass möglichst viele einen Fragebogen ausfüllen und bis zum 20. Dezember an die Gemeinde retournierten.

«Wir wollen ein Gesamtbild erhalten, um einen Platzbedarf zu ermitteln und diese Position dann bis Ende Januar 2023 in St.Gallen einreichen», so der Ebnat-Kappler Gemeindepräsident. Damit der Bericht ein grosses Gewicht erhalte, sei es wichtig, dass sich alle Firmeninhaber beim Ausfüllen ein realistisches, langfristiges und kein Wunschszenario vor Augen hielten, erklärte Huder.

Originalartikel erschien im Tagblatt am 17. November 2022

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